Was ich als Klient*in wissen sollte

Rechte:

  • Recht auf Information in einer des Klienten verständlichen Sprache
  • Recht auf Einwilligung in eine Behandlung
  • Recht auf Abbruch einer therapeutischen Behandlung
  • Recht auf Wahrung der Intimsphäre und Anspruch auf die Schweigepflicht der med. Masseure eidg. FA
  • Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen
  • Recht auf eine sorgfältige Behandlung (Methode mit den geringsten Risiken und den besten Erfolgschancen)
  • Recht zu erfahren, wenn der med. Masseur eidg. FA noch in Ausbildung ist
  • Recht über eine allfällige fehlende Krankenkassenzulässigkeit der Behandlung orientiert zu werden

 

 Pflichten:

  • Pflicht, wichtige Sachverhalte, andere Krankheiten und eigene Beobachtung dem med. Masseur eidg. FA zu melden
  • Pflicht, die notwendigen Informationen einzuholen, um den Behandlungsplan zu verstehen und einzuwilligen
  • Pflicht, die therapeutischen Vorgaben verantwortungsbewusst einzuhalten

 

 

Abrechnungsmöglichkeiten:

 

Der med. Masseur eidg. FA rechnet (sofern keine anderen Vereinbarungen vorliegen) über die Zusatzversicherung ab.

Bezüglich dieser Komplementärmedizin gibt es von Kasse zu Kasse sehr unterschiedliche Angebote mit unterschiedlicher Kostenbeteiligung. Somit bitte beachten: Der Klient soll sich sorgfältig beraten lassen und keinesfalls die Zusatzversicherung künden, wenn keine verbindliche Zusage für eine neue besteht! Es gibt viele Klienten, die nach einer unüberlegten Kündigung in keiner anderen Zusatzversicherung mehr aufgenommen werden!

 

 

 

Vorgehen Einreichen der Rechnung:

  • Erhaltene Rechnungen des Therapeuten evtl. kopieren und Kopie an die entsprechende Krankenkasse einreichen. Eventuell Verordnung beilegen
  • Bei Barzahlung vor Ort, stets den Rechnungsbeleg für die Krankenkasse verlangen
  • Anteilsmässige Rückerstattung abwarten. Bei Unklarheiten bei der entsprechenden   Krankenkasse nachfragen

 

 

Vorgehen Unfallversicherung:

 

Bei Unfall ist stets das Vorgehen vorgängig mit dem zuständigen Therapeuten zu klären und entsprechende weitere Massnahmen zu treffen. Der Ablauf ist hier individuell. Grundsätzlich bedarf es bei einem Unfall eine Verordnung vom zuständigen Arzt.

 

 

 

Hinweis:

 

Weiter ist zu empfehlen, die Rechnung des Therapeuten innert zwei Jahren bei der entsprechenden Kasse einzureichen. Nur so kann davon ausgegangen werden, dass der anteilsmässige Betrag zurückerstattet wird.

 

Wichtige Informationen zur med. Massagetherapie

Die medizinische Massagetherapie ist grundsätzlich sicher. Komplikationen können wie bei allen medizinischen Behandlungen auftreten, sind aber bei dieser Form der Behandlung selten. Nachwirkungen, wie zum Beispiel Muskelkater, eine Erstverschlechterung der bestehenden Symptome, Wiederauftreten alter Symptome, Hämatome, diverse vegetative Reaktionen, wie zum Beispiel Müdigkeit, Unruhe usw., lösen Emotionaler Energetischer Blockaden, wie zum Beispiel das Wiederauftreten vergangener Gefühle, Erinnerungen usw., treten gelegentlich auf und klingen in der Regel innert wenigen Tagen ab.

Reaktionen nach der Behandlung sind positiv zu werten, da es eine Veränderung des Körpersystems bedeutet. Sie sind meist auch von kurzer Dauer. Danach stellt sich eine gut spürbare Verbesserung ein.

Medizinische Massagetherapie

Körperhandwerk

Patrick Weber I med. Masseur mit eidg. FA I Seestrasse 20 I 8610 Uster

Tel. 043 497 71 10 I E-Mail info@koerperhandwerk.ch

 

Von den Zusatzversicherungen (VVG) der Krankenkassen anerkannt

ZSR-Nr. N367161

Mitglied Verband der medizinischen Masseure Schweiz (vdms)