Rechte:
Pflichten:
Abrechnungsmöglichkeiten:
Der med. Masseur eidg. FA rechnet (sofern keine anderen Vereinbarungen vorliegen) über die Zusatzversicherung ab.
Bezüglich dieser Komplementärmedizin gibt es von Kasse zu Kasse sehr unterschiedliche Angebote mit unterschiedlicher Kostenbeteiligung. Somit bitte beachten: Der Klient soll sich sorgfältig beraten lassen und keinesfalls die Zusatzversicherung künden, wenn keine verbindliche Zusage für eine neue besteht! Es gibt viele Klienten, die nach einer unüberlegten Kündigung in keiner anderen Zusatzversicherung mehr aufgenommen werden!
Vorgehen Einreichen der Rechnung:
Vorgehen Unfallversicherung:
Bei Unfall ist stets das Vorgehen vorgängig mit dem zuständigen Therapeuten zu klären und entsprechende weitere Massnahmen zu treffen. Der Ablauf ist hier individuell. Grundsätzlich bedarf es bei einem Unfall eine Verordnung vom zuständigen Arzt.
Hinweis:
Weiter ist zu empfehlen, die Rechnung des Therapeuten innert zwei Jahren bei der entsprechenden Kasse einzureichen. Nur so kann davon ausgegangen werden, dass der anteilsmässige Betrag zurückerstattet wird.
Die medizinische Massagetherapie ist grundsätzlich sicher. Komplikationen können wie bei allen medizinischen Behandlungen auftreten, sind aber bei dieser Form der Behandlung selten. Nachwirkungen, wie zum Beispiel Muskelkater, eine Erstverschlechterung der bestehenden Symptome, Wiederauftreten alter Symptome, Hämatome, diverse vegetative Reaktionen, wie zum Beispiel Müdigkeit, Unruhe usw., lösen Emotionaler Energetischer Blockaden, wie zum Beispiel das Wiederauftreten vergangener Gefühle, Erinnerungen usw., treten gelegentlich auf und klingen in der Regel innert wenigen Tagen ab.
Reaktionen nach der Behandlung sind positiv zu werten, da es eine Veränderung des Körpersystems bedeutet. Sie sind meist auch von kurzer Dauer. Danach stellt sich eine gut spürbare Verbesserung ein.